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Energieeinsparverordnung EnEV

Die EnEV ist von den Gebäudeeigentümern sowie von den Baubeteiligten ab 1. Mai 2014 verpflichtend einzuhalten. Dies vereint die bisherige Wärmeschutzverordnung und die ehemals gültige Heizungsanlagenverordnung und stellt Anforderungen an das energiesparende Bauen. Die rechtliche Grundlage der EnEV ist das Energieeinsparungsgesetz (EnEG).

Die aktuellste Auflage der EnEV von 2014 schreibt den Bauherren vor, welche bautechnischen Standardanforderungen für einen effizienten Betriebsenergiebedarf des Gebäudes einzuhalten sind.

Für Neubauten wird der Energiebedarf gegenüber heutigem Standard um etwa 30% gesenkt - damit ist künftig der so genannte Niedrigenergiehaus-Standard die Regel. Für den Nachweis ist ein Energieausweis vorgesehen, der die Transparenz insbesondere für die Gebäudeeigentümer, die Mieter und den Immobilienmarkt deutlich verbessert.

Für die Energieeinsparung im Haushalt sind mehrere Faktoren entscheidend. Beim Kauf eines Fensters sollte man unter anderem auf folgende Eigenschaften achten und zwar U-Wert, Isolierung und Verglasung.



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