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Hinweise zu Antipanik-Türen und Fluchttürsysteme

Durch die europaweite Vereinheitlichung der Sicherheitsbestimmungen in Gebäuden aller Art, wurde auch der Planung von Rettungs- und Fluchtwegen eine große Priorität eingeräumt. So wurden die Normen EN 179 und EN 1125 bei der Beschlagtechnik von Panik- und Fluchttüren benannt. Hierzu gehört vor allem, dass die Verschlusssysteme, zu denen Beschlag, Schloss und weiteres Zubehör gehören, nur als eine Einheit gekennzeichnet, geprüft und auch montiert werden dürfen. Die Fluchttürsysteme von Schüco entsprechen genau diesen EN 179 und EN 1125 Normen in den Verschlusssystem-Kombinationen. Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass die Norm EN 179 die Anforderungen an Verschlüsse und Türen an Rettungs- und Fluchtwegen in Gebäuden definiert. Die Norm EN 1125 hingegen findet vor allem in öffentlichen Gebäuden Anwendung, zum Beispiel in großen Einkaufszentren oder auf Bahnhöfen. 

Die Wahrscheinlichkeit einer Panik

Die verschiedenen Normen basieren vor allem auf dem Unterschied, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass eine Panik ausbricht. Vor allem in den öffentlichen Bereichen, in denen viele fremde Personen zusammenkommen, werden die Anforderungen an die Paniktüren mit der Norm 1125 gefordert. Hingegen in solchen Gebäuden, die nicht direkt öffentlich zugänglich sind, wie zum Beispiel ein Büro- oder Wohngebäude mit überschaubarem Publikumsverkehr werden Türen mit der Norm EN 179 eingesetzt. So kann eine geordnete Evakuierung gewährleistet werden. 

Was versteht man unter Anti-Panik-Türen?

Wenn ein Gebäude schnell verlassen werden muss, dann reichen die normalen Ein- und Ausgänge hier meist nicht aus. Dafür werden Fluchtwege in verschiedenen Bereichen in einem Gebäude angelegt, die gekennzeichnet werden müssen. Damit diese Eingänge jedoch nicht unverschlossen für jedermann bleiben, werden hier die Anti-Panik-Türen eingesetzt. Kommt es nun zu einem bestimmten Fall, in dem das Gebäude schnell evakuiert werden muss, können diese Türen genutzt werden, um schnell nach Draußen zu gelangen. Hierfür sind die Türwächter nach der EN 179 zum Beispiel mit einer Panikstange versehen. Diese wird bei der Flucht durch die Türe nach unten gedrückt und gibt so den Fluchtweg frei. Bei der Benutzung wird zudem ein Alarm ausgelöst, der von einer berechtigten Person wieder abgeschaltet werden kann. Wird die Türe jedoch ohne Grund genutzt, wird dies ebenfalls durch diesen Alarm angezeigt. Auch die Türen der Norm EN 1125 werden entsprechend eingesetzt. Hierbei wird jedoch mit einem Aufkleber darauf hingewiesen, dass bei unberechtigtem Öffnen ein Alarm ertönt. 

Warum sind die Paniktüren so wichtig?

Jedes Gebäude, ob öffentlich oder nur bedingt öffentlich, benötigt mehr als nur einen Ausgang, damit im Falle eines Notfalls alle vor Ort befindlichen Personen schnell nach Außen und somit in Sicherheit geleitet werden können. Doch die Gebäude benötigen diese vielen Ausgänge nicht für den normalen Publikumsverkehr, dies würde den Rahmen sprengen. Daher werden die Notausgänge mit den Anti-Panik-Türen ausgestattet, damit ein unbefugtes Betreten von Außen sowie auch von Innen vermieden werden kann. Je größer und unübersichtlicher ein Gebäude jedoch ist, desto mehr Ausgänge benötigt es auch. Dies wird bereits in der Bauplanung mit aufgenommen, da ansonsten der Gebäudekomplex aufgrund von Sicherheitsmängeln nicht vom zuständigen Bauamt abgenommen wird. 

Anti-Paniktüren können auch von ortsunkundigen Personen betätigt werden

Gerade die Anti-Panik-Türen werden so angefertigt, dass jeder diese Türen im Notfall öffnen kann, wobei mit einem Alarm auf die Öffnung hingewiesen wird. Das heißt, wird sie unberechtigter Weise geöffnet, wird dies den berechtigten Personen so mitgeteilt. Doch es ist wichtig, dass gerade in den öffentlichen Gebäuden diese Türen von jedermann ohne weiteres geöffnet werden können, da ansonsten wertvolle Zeit verstreichen würde. Anders sieht es bei den Notausgängen aus, die nur in Bereichen eingesetzt werden, die nicht öffentlich sind. Denn hier muss sich eine Person mit der Handhabung auskennen, da ansonsten die Notausgang-Türe nicht geöffnet werden kann. So besteht der Unterschied zwischen den Normen DIN EN 179 und DIN EN 1125 vor allem in der Handhabung sowie den Einsatzgebieten. Nur diese beiden Normen werden europaweit bei Neuanlagen noch zugelassen.

Unser Partner Schüco International weist mit seinem Beschlagspartner BKS als erstes Unternehmen in Deutschland die erforderlichen Zulassungen und Prüfungen für Beschlag, Schloss und Montagezubehör nach und kann daher ein vollständig und komplett ausgestattetes Verschlusssystem für Flucht- und Anti-Panik-Türen zur Verfügung stellen.


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