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Garantiebedingungen

10

auf alle Fenster- und Türprofile

5
 

auf alle Beschläge

2

auf Isolierglaselementen

2

auf Sonnenschutz, Insektenschutz
und Fensterbänke

Die FENSTERNORM Garantie

Wir sind von der Qualität unserer Produkte überzeugt. Daher garantieren wir freiwillig für deren Hochwertigkeit und ergänzen die gesetzliche Gewährleistung mit folgenden Garantieleistungen.

  • 10 Jahre auf alle Fenster- und Türprofile
  • 5 Jahre auf die mechanische Funktion der Beschläge
  • 2 Jahre bei Isolierglaselementen gegen die Bildung von Kondenswasser im Scheibenzwischenraum
  • 2 Jahre auf Sonnenschutz, Insektenschutz und Fensterbänke

Bei eloxierten Oberflächen können wir nur garantieren, wenn eine Grundreinigung erfolgt und zweimal jährlich eine Reinigung entsprechend der Richtlinien der Gütegemeinschaft für die Reinigung von Metallfassaden.

Unter folgenden Voraussetzungen erlischt unsere freiwillige Garantieleistung:

  • Nicht fachgerechter Einbau der Produkte.
  • Entdeckte Mängel wurden nicht schriftlich beanstandet.
  • Gewöhnliche Abnutzung durch Gebrauch oder Witterung
  • Fehlende oder falsche Pflege wie die Benutzung von aggressiven oder scheuernden Reinigungsmitteln.
  • Mechanische Schäden durch unsachgemäße Nutzung.
  • Allgemeiner unsachgemäßer Umgang mit den Produkten.
  • Profile und Beschläge sind außergewöhnlichen Witterungsbedingungen ausgesetzt.

Die FENSTERNORM-Gewährleistung

Unsere Gewährleistungspflicht orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des AGB und der Qualitätsrichtlinie der Bundeswirtschaftskammer. Sie umfasst alle als Mangel definierten Produktfehler.

  • Überprüfen Sie die Ware unmittelbar nach Lieferung. Bei vorhandenen Mängeln informieren Sie uns bitte schriftlich bis spätestens drei Kalendertage ab der Lieferung. Es darf keine Montage der Ware erfolgen.
  • Glasbruch gilt nur dann als Mangel, wenn er bereits bei der Übernahme vorhanden und auf dem Lieferschein vermerkt ist. 
  • Treten versteckte Mängel vor oder nach der Montage auf, müssen diese sofort schriftlich an FENSTERNORM gemeldet werden.

Fertig lackierte Holzelemente zeigen naturgemäß leichte Farbabweichungen auf, die keinen Mangel darstellen. Zusätzlich entfällt die Gewährleistung

  • bei nicht ausreichender Pflege,
  • nicht fachgerechter Montage und Verbindung von Elementen, 
  • unsachgemäßer Nutzung und Behandlung,
  • unsachgemäßer Veränderung oder Verbesserung durch den Kunden oder Dritte sowie 
  • bei Abnutzungserscheinungen im Rahmen der normalen Benutzung.

Besteht ein gerechtfertigter Mangel, haben Sie als Kunde innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist ab Lieferung den Anspruch auf die Beseitigung des Mangels. Abhängig vom Mangel erfolgt dieser durch eine Reparatur oder einen Austausch. Alternativ steht die Möglichkeit der Preisminderung zur Wahl. Die Entscheidung über die Art und Weise der Mängelbeseitigung erfolgt nach genauer Begutachtung des vorliegenden Mangels.

Wie bei der Garantie erfolgt die Regulierung des Schadens individuell nach dessen Begutachtung. Bitte beauftragen Sie ohne Rücksprache mit FENSTERNORM und unserer Zustimmung keine Dritten für die Reparatur oder Verbesserung.

Ausführliche Informationen zum Thema Gewährleistung und Garantie entnehmen Sie bitte unseren AGB (§§ 14 und 15).

Hier finden Sie die Richtlinien zur visuellen Beurteilung der Verglasungen.

Ist etwas unklar?

Das Team von FENSTERNORM steht allen Kunden gerne mit Rat und Tat zur Seite.