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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Stab Constructions GmbH

FENSTERNORM® ist eine weltweit patentierte und anerkannte Marke (Intern. Registr. Nr.: 1 378 848) und fungiert als Dachmarke unserer Produkte sowie unserer für Europa tätigen Firma STAB Constructions GmbH.


1. Allgemeine Bestimmungen

Alle – auch zukünftigen – Lieferungen, Leistungen und Angebote der STAB Constructions GmbH erfolgen aufgrund unserer nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abänderungen oder Nebenabreden mit Unternehmern bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall.

Anderslautenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen; sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Auch die Übersendung unserer Auftragsbestätigung gilt nicht als Anerkennung der Bedingungen des Kunden, wenn wir spätestens mit der Auftragsbestätigung auf die Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen.

Spätestens mit Auftragserteilung bzw. Bestellung durch den Kunden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach vorheriger Information über deren Geltung als angenommen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer, es sei denn, einzelne Regelungen beziehen sich ausdrücklich nur auf Geschäfte mit Verbrauchern oder Unternehmern.


2. Vertragsabschluss

Die auf unserer Website verfügbaren oder auf Kundenwunsch übermittelten Informationen sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich lediglich als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots. Die Bestellung durch den Kunden kann schriftlich, per Fax oder elektronisch über unsere Website erfolgen. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.

Bei einer auf elektronischem Wege bestellten Ware werden wir den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung (Annahmeerklärung) der STAB Constructions GmbH zustande.

Wir weisen darauf hin, dass unsere Produkte im Regelfall Sonderanfertigungen sind und wir vor Abgabe unserer Annahmeerklärung sowohl die Lieferbarkeit der bestellten Ware als auch die gegebenenfalls automatisch auf unserer Website generierte Warenpreiskalkulation überprüfen müssen. Aus diesem Grund sind wir berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung anzunehmen.

Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen nach Auftragsbestätigung sind aufgrund der Maßanfertigung nach Vertragsabschluss lediglich innerhalb einer Frist von 24 Stunden möglich.

Für Umfang, Art und Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung ist unsere mit dem Vertragsangebot des Kunden übereinstimmende Auftragsbestätigung bzw. Rechnung maßgebend.

Übermitteln wir dem Kunden keine mit dem Angebot (Bestellung) des Kunden übereinstimmende Auftragsbestätigung, sondern ein Gegenangebot, welches Änderungen gegenüber der ursprünglichen Bestellung enthält, so kann dieses Gegenangebot – aufgrund der Preisschwankungen auf dem Rohstoffmarkt und bei den Herstellern – mangels einer ausdrücklichen abweichenden Regelung im Gegenangebot nur innerhalb von zwei Wochen vom Kunden schriftlich angenommen werden.

In diesem Fall kommt mit der Annahmeerklärung des Kunden der Vertrag zustande und unsere daraufhin erneut übermittelte Auftragsbestätigung hält lediglich die bereits getroffene Vereinbarung mit dem Kunden fest.

Die unsere Leistungen betreffenden allgemeinen Werbe- und Informationsmaterialien sind nicht als Zusagen bestimmter Eigenschaften unserer Produkte zu verstehen. Die darin enthaltenen Angaben werden nur dann verbindlicher Vertragsinhalt, wenn sie zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart oder der jeweiligen vertraglichen Erklärung anderweitig zugrunde gelegt wurden.


3. Kostenvoranschläge und Planungsunterlagen

Kostenvoranschläge verpflichten uns weder zur Annahme des Auftrags noch zur Durchführung der im Kostenvoranschlag angeführten Leistungen.

Kostenvoranschläge sind für uns nur dann verbindlich, wenn dies im Kostenvoranschlag ausdrücklich angeführt ist oder vor Erstellung des Kostenvoranschlags mit dem Kunden vereinbart wurde. Ansonsten sind unsere Kostenvoranschläge sowie unsere Angebote grundsätzlich freibleibend.

Kostenvoranschläge und Angebote werden nach bestem Fachwissen erstellt. Auftragsspezifische Umstände, die für uns nicht erkennbar sind, können nicht berücksichtigt werden.

Die mit der Erstellung eines Kostenvoranschlags darüber hinaus verbundenen Leistungen, wie beispielsweise Planungsarbeiten, werden gesondert zu angemessenen Konditionen verrechnet; im Fall von Verbrauchern jedoch nur, wenn diese vorher auf die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf die Entgeltlichkeit des Kostenvoranschlags hingewiesen wurden.

Für Ausführungsunterlagen, die uns von unseren Kunden zur Verfügung gestellt werden, übernehmen wir keine Verantwortung und haften insbesondere nicht für darin enthaltene Mängel, es sei denn, wir haben unsere Warnpflicht im Hinblick auf offenbar unrichtige Unterlagen gemäß § 1168a ABGB verletzt. Uns trifft keine darüber hinausgehende Nachforschungspflicht.

Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Muster, Zeichnungen, Entwürfe, Pläne oder Unterlagen. Der Kunde haftet ferner dafür, über alle erforderlichen Rechte an den übersandten Mustern, Zeichnungen, Entwürfen, Plänen oder Unterlagen ähnlicher Art zu verfügen, und wird uns im Fall von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos halten.


4. Preise

Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart ist, gelten die in unseren Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen angeführten Verkaufspreise exklusive Umsatzsteuer, Beförderungs- und sonstiger Nebenspesen sowie gegebenenfalls anfallender Zölle.

Etwaige Zollabgaben und Steuern werden nach dem Inhalt der Sendung ermittelt. Dies gilt für Lieferungen an Kunden außerhalb der Europäischen Union.

Verbrauchern gegenüber werden wir die Höhe der anfallenden Steuern und Abgaben im Voraus bekannt geben. Können diese vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden, werden wir die Art ihrer genauen Berechnung bekannt geben.

Etwaig gewährte Skonti oder Rabatte gelten nur für die jeweilige Lieferung und nicht für etwaige Folgeaufträge bzw. Folgelieferungen. Dies gilt auch dann, wenn wir bei etwaigen Folgeaufträgen bzw. Folgelieferungen vom Kunden vorgenommene Abzüge nicht ausdrücklich beanstanden.

Preise und Konditionen auf unserer Website bzw. aus früheren Aufträgen sind freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich.


5. Zahlung

Der Kunde kann den Kaufpreis bar oder per Überweisung als Vorkasse leisten. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Wechsel und Schecks sowie andere Währungen als Euro werden ausdrücklich nicht angenommen.

Der Kunde hat nach Erhalt der Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von zumindest 50 % des Preises zu leisten. Der Restbetrag ist mangels einer sonstigen Vereinbarung im Einzelfall bis längstens eine Woche vor Lieferung/Abholung per Überweisung bzw. bar bei Lieferung/Abholung vom Kunden zu leisten.

Bestehen nach Vertragsabschluss konkrete und sachlich gerechtfertigte Gründe für die Annahme, dass die vollständige und fristgerechte Zahlung des noch offenen Restbetrages gefährdet ist, ist die STAB Constructions GmbH berechtigt, die weitere Produktion bis zur Zahlung des offenen Restbetrages oder bis zur Leistung einer angemessenen Sicherheit auszusetzen. Der Kunde ist hierüber schriftlich zu informieren. Durch eine berechtigte Aussetzung der Produktion verlängern sich vereinbarte bzw. in Aussicht gestellte Lieferfristen entsprechend.

Zahlungskonditionen für Montageleistungen:

- Variante 1: Zahlung in bar mit 50 % Anzahlung bei Beginn der Montage und 50 % Schlusszahlung nach Fertigstellung und Abnahme der Montage.
- Variante 2: Zahlung per Überweisung mit 100 % Vorauszahlung, fällig vier Tage vor Beginn der Montage.

Wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, ab Fälligkeit verschuldensunabhängige Verzugszinsen in Höhe von 9 % jährlich bzw. bei Kunden, die Unternehmer sind, von 9,2 % über dem Basiszinssatz, jedoch mindestens 9 % jährlich, zu berechnen.

Darüber hinaus sind wir bei Verschulden des Kunden berechtigt, den Ersatz der uns aus dem Zahlungsverzug entstandenen Schäden, insbesondere der notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, geltend zu machen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

Im Übrigen sind wir bei Zahlungsverzug auch berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.


6. Lieferfristen, Liefer- und Annahmeverzug

Die Lieferung bzw. Leistungserbringung erfolgt erst nach Erhalt der vereinbarten Anzahlung. Mit Einlangen der vereinbarten Anzahlung beginnt die jeweils vertraglich in Aussicht gestellte Lieferfrist zu laufen.

Wir weisen darauf hin, dass wir bei der Einhaltung der in Aussicht gestellten Lieferfristen auf die Einhaltung sämtlicher Vorfristen in der Produktionskette angewiesen sind und aufgrund sich ständig ändernder Rahmenbedingungen auf dem Rohstoffmarkt ebenfalls freibleibende Lieferfristen innerhalb der Produktionskette akzeptieren müssen.

Unsere Angaben über Liefertermine sind daher unverbindlich, sodass wir nicht für allfällige Verspätungen, insbesondere für solche, die seitens der Lieferwerke verursacht wurden, haften. Verbindliche Liefertermine und Fixgeschäfte gelten nur im Fall einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Kunden im Einzelfall.

Sollte jedoch der mit einem Verbraucher – auch wenn unverbindlich – vereinbarte Liefertermin durch die STAB Constructions GmbH um mehr als 14 Tage überschritten werden, ist der Kunde berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.

Im Fall einer Behinderung, welche länger als drei Monate andauert und nicht unmittelbar von der STAB Constructions GmbH verschuldet ist, sind wir ebenfalls berechtigt, vom Vertrag ohne weitere gegenseitige Ansprüche zurückzutreten, ausgenommen die Rückabwicklung bereits bezogener Leistungen und Gegenleistungen.

Wir werden den Kunden über sich abzeichnende Verzögerungen bei der Lieferung informieren.

Soweit Teillieferungen möglich sind, können wir nach unserer Wahl auch in Teilen liefern. Jede Teillieferung gilt als Geschäft für sich und kann von uns gesondert in Rechnung gestellt werden.

Tritt der Kunde jedoch zulässigerweise von einer noch ausständigen Teillieferung zurück, so gilt der Rücktritt auch hinsichtlich der übrigen Teillieferungen, wenn der Kunde offensichtlich oder nach der bestehenden Vereinbarung der Parteien kein Interesse an einer Teillieferung hatte.

Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Kunde mit einer geschuldeten Zahlung im Rückstand ist oder eine zur Erfüllung eines Auftrags notwendige Handlung, auf die er ausdrücklich hingewiesen wurde (z. B. die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen für einen Termin zum Ausmessen vor Ort), nicht vornimmt.

Jede – einvernehmliche oder sonst zulässige – Änderung einer Bestellung hat eine Änderung bzw. einen Neubeginn des ursprünglichen unverbindlichen Liefertermins zur Folge.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Verständigung über deren Bereitstellung bzw. bei Lieferung zu übernehmen.

Bei Annahmeverzug hat der Kunde, vorbehaltlich sonstiger der STAB Constructions GmbH zustehender Rechte, angemessene und marktübliche Lagerkosten zu bezahlen.

Wenn wir zur Erbringung unserer Leistung bereit sind, der Kunde jedoch die Annahme der Leistung ungerechtfertigt verweigert oder sich im Annahmeverzug befindet, sind wir berechtigt, ein erst nach erfolgter Leistungserbringung vereinbartes Restentgelt für unsere Leistung sofort fällig zu stellen.


7. Lieferung und Versand

Bei einer Bestellung unserer Produkte ohne Montage liefert unser Fahrer die Ware ausschließlich zum vereinbarten Lieferort, ist jedoch nicht für die Entladung der Ware zuständig.

Die Entladung der Produkte muss vom Kunden selbst organisiert werden. Der Kunde muss sich im Hinblick auf das Gewicht einzelner Elemente über gegebenenfalls zur ordnungsgemäßen Entladung notwendige Vorrichtungen auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung informieren. Eine diesbezügliche Information durch uns erfolgt stets freiwillig und unverbindlich.

Bei Verbrauchern werden wir die genauen Liefer- und Transportkosten bzw., sofern deren genaue Berechnung im Voraus nicht möglich ist, die Art ihrer Berechnung im Voraus bekannt geben, es sei denn, es wird Selbstabholung vereinbart.

Ein Vertragsangebot des Verbrauchers vor Bekanntgabe der Liefer- und Transportkosten bzw. der Art und Weise ihrer Berechnung ist daher unverbindlich und gilt lediglich als Anfrage.

Für Unternehmer gelten darüber hinaus bzw. abweichend die nachstehenden Bedingungen für Lieferung und Versand:

Wenn bei der Bestellung keine Selbstabholung oder keine Details für den Versand mit einem Unternehmer vereinbart werden, wird die Beförderung nach bestem Ermessen durch ein entsprechend befugtes gewerbliches Unternehmen zu marktüblichen Konditionen vorgenommen. Eine Verpflichtung zur Auswahl der günstigsten uns gegenwärtig bekannten Transportmöglichkeit besteht nicht. Uns treffen weder Nachforschungspflichten noch die Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten.

Der Versand erfolgt auch bei frachtfreien Lieferungen ausnahmslos auf Gefahr des Kunden. Verpackungsmaterial wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.

Der Kunde haftet für alle üblichen und angemessenen Liefer- und Transportkosten sowie für die anfallenden Zölle und Steuern unabhängig von ungenauen oder unrichtigen Zahlungsanweisungen oder Informationen. Dies gilt für Lieferungen außerhalb der Europäischen Union.

Nutzung und Gefahr gehen mit der Übergabe der Ware an den Beförderer auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder der Transport durch uns durchgeführt, organisiert oder geleitet wird, es sei denn, uns trifft ein Verschulden.


8. Montage

Die Montage von Fenstern, Türen und Sonnenschutz wird bei entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden von der STAB Constructions GmbH durchgeführt.

Im vereinbarten Preis für Montagearbeiten sind nur jene Leistungen abgegolten, die für uns aufgrund der Angaben des Kunden üblicherweise vorhersehbar sind.

Darüber hinausgehende notwendige Arbeitsleistungen, insbesondere solche, die auf einer nach Vertragsabschluss erfolgten Weisung des Auftraggebers beruhen, werden nach den im Einzelfall bekannt gegebenen Regiestundensätzen abgerechnet.

Falls im Auftrag kein Regiestundensatz vereinbart wurde, gelten die auf unserer Website unter https://fensternorm.com/montage veröffentlichten branchenüblichen Regiestundensätze als vereinbart.

Eine Nachstellung wird seitens der STAB Constructions GmbH ausschließlich bei einer vereinbarten Montageleistung angeboten. Für jede Bestellung mit Montage ist eine einmalige Nachstellung innerhalb von 12 Monaten kostenlos.

Eine Ausmessung durch die STAB Constructions GmbH wird nur in Kombination mit einer Montage angeboten.

Sollten die Maße und Details ausnahmsweise vom Kunden unter Verzicht auf eine Ausmessung direkt bekannt gegeben werden, so hat der Kunde gegenüber der STAB Constructions GmbH für die Richtigkeit sämtlicher von ihm angegebenen Maße, Pläne und Zeichnungen sowie Details wie Anschlagart und Öffnungsrichtung einzustehen.

Sollten sich diese Angaben als unrichtig herausstellen, ist eine Haftung der STAB Constructions GmbH, insbesondere für die Untauglichkeit der gelieferten Waren, ausgeschlossen.


9. Pflichten des Kunden

Die Leistungserbringung der STAB Constructions GmbH ist von einer entsprechenden und termingerechten Mitwirkung des Kunden abhängig.

Der Kunde ist daher verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die eine gefahrlose und termingerechte Leistungserbringung durch die STAB Constructions GmbH ermöglichen.

Der Kunde hat insbesondere sämtliche Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Fax) vollständig und richtig anzugeben sowie die STAB Constructions GmbH über Änderungen dieser Kontaktdaten zu informieren.

Im Falle der Angabe unvollständiger oder unrichtiger Kontaktdaten durch den Kunden ist jegliche Haftung der STAB Constructions GmbH, insbesondere auch für daraus resultierende Verzögerungen, ausgeschlossen.

Liefertermine sind vom Kunden einzuhalten. Der Kunde hat für eine freie Zufahrt sowie für eine angemessene Abstellfläche für die gelieferten Waren zu sorgen.

Bei Einstell- oder Servicearbeiten hat der Kunde für den freien Zugang zu den Fensterelementen und für die ausreichende Entfernung von Möbeln und zerbrechlichen Gegenständen zu sorgen, widrigenfalls die STAB Constructions GmbH für allfällige daraus entstehende Schäden nicht haftet.


10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer Gesamtforderung alleiniges Eigentum der STAB Constructions GmbH.

Die Gesamtforderung umfasst sowohl unsere Forderung aus der Lieferung der Ware als auch Forderungen aus der Lieferung anderer Waren oder Dienstleistungen im Rahmen desselben Auftrags, auch wenn ein Teil davon noch nicht fällig ist, wie etwa im Fall ausdrücklich vereinbarter Ratenzahlungen.

Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der Begleichung sämtlicher unserer Forderungen durch den Kunden.

Eine Klagsführung auf den Kaufpreis oder einen Teilbetrag berührt unseren Eigentumsvorbehalt nicht; das Eigentum an der Ware geht auf den Kunden erst nach vollständigem Einlangen der geschuldeten Beträge bei uns über.

Solange unser Eigentumsvorbehalt aufrecht ist, kann der Kunde über die Ware nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung verfügen.

Der Kunde tritt an uns bereits jetzt ausdrücklich sämtliche Forderungen und Ansprüche ab, welche ihm aus einer unzulässigen Verfügung über die Ware zustehen.

Im Falle einer Vermengung oder Verarbeitung der Ware stehen sämtliche daraus entstehenden Miteigentumsansprüche uns anstelle des Kunden zu.

Vor einer allenfalls von dritter Seite vorgenommenen Pfändung oder sonstigen Beanspruchung der gelieferten Waren hat uns der Kunde unverzüglich zu verständigen.


11. Ausschluss der Übertragung von Rechten

Eine Übertragung der Rechte aus der Geschäftsbeziehung an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht zulässig.


12. Rücktrittsrecht für Verbraucher

Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG sind, haben nach dem Gesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG) grundsätzlich das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von einem außerhalb der Geschäftsräume der STAB Constructions GmbH oder ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten.

Das Widerrufsrecht ist jedoch gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG ausgeschlossen, wenn die bestellten Waren nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.

Im Hinblick auf die vorstehende Widerrufsbelehrung weisen wir darauf hin, dass die von uns angebotenen Waren stets nach vom Kunden vorgegebenen Maßen bzw. nach im Auftrag des Kunden durch uns ermittelten Maßen hergestellt werden, sodass ein Rücktrittsrecht des Kunden nach Beginn der Produktion jedenfalls ausgeschlossen ist.

Die STAB Constructions GmbH gewährt jedoch ein Widerrufsrecht lediglich innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsabschluss, wobei Samstage und Sonntage in diese Frist nicht eingerechnet werden.


13. Produkteigenschaften, Gewährleistung

Für die visuelle Qualität der Waren der STAB Constructions GmbH gelten die folgenden Bestimmungen. Die darin angeführten, gelegentlich auftretenden Abweichungen der visuellen Qualität der Ware stellen keinen Mangel dar.

Allgemeines:
Auf der Glasoberfläche können bestimmte sichtbare physikalische Effekte auftreten, die bei der Beurteilung der visuellen Qualität nicht berücksichtigt werden dürfen. Sie gelten nicht als Fehler.

Eigenfarbe:
Aufgrund des Gehalts an Eisenoxid im Glas, des Beschichtungsprozesses, der Beschichtung selbst, Schwankungen der Glasdicke und des Scheibenaufbaus des Mehrscheiben-Isolierglases sind Schwankungen des Farbeindrucks möglich, die nicht vermieden werden können.

Unterschiede in der Farbe des Mehrscheiben-Isolierglases:
Bei Fassaden aus Mehrscheiben-Isolierglas (MIG), die beschichtetes Glas enthalten, können unterschiedliche Farbtöne auftreten. Dieser Effekt kann sich bei Betrachtung unter einem Winkel noch verstärken.

Mögliche Ursachen für Farbunterschiede sind unter anderem leichte Abweichungen der Farbe des Substrats, auf das die Beschichtung aufgebracht wird, sowie leichte Schwankungen der Dicke der Beschichtung selbst.

Interferenzerscheinungen:
In Mehrscheiben-Isolierglas aus Floatglas können Interferenzerscheinungen dazu führen, dass Spektralfarben sichtbar werden.

Optische Interferenz tritt auf, wenn sich zwei oder mehr Lichtwellen an einem Punkt überlagern. Wahrgenommen werden diese Erscheinungen als Schwankungen der Intensität farbiger Bereiche, die sich verändern können, wenn Druck auf das Glas ausgeübt wird.

Dieser physikalische Effekt wird durch die Parallelität der Glasoberflächen zusätzlich verstärkt. Interferenzerscheinungen treten zufällig auf und können nicht vermieden werden.

Spezifische Effekte infolge barometrischer Bedingungen:
Ein Mehrscheiben-Isolierglas schließt ein Volumen an Luft oder anderen Gasen ein, das durch den Randverbund hermetisch abgeschlossen ist.

Der Zustand des Gases wird im Wesentlichen durch die Höhe über dem Meeresspiegel, den atmosphärischen Luftdruck und die Lufttemperatur bestimmt, die zum Zeitpunkt der Herstellung am Herstellungsort herrschen.

Wird das Mehrscheiben-Isolierglas in einer anderen Höhe über dem Meeresspiegel eingebaut oder ändern sich die Temperatur oder der atmosphärische Luftdruck, können sich die Scheiben nach innen oder außen wölben, wodurch optische Verzerrungen entstehen können.

Mehrfachreflexionen:
Mehrfachreflexionen können mit unterschiedlicher Intensität an den Oberflächen der Glaseinheiten auftreten. Diese Reflexionen sind besonders gut sichtbar, wenn der durch die Verglasung betrachtete Hintergrund dunkel ist.

Dieser Effekt ist eine physikalische Eigenschaft aller Mehrscheiben-Isoliergläser.

Kondensation an den Außenoberflächen des Mehrscheiben-Isolierglases:
Kondensation kann an den äußeren Glasoberflächen auftreten, wenn die Glasoberfläche kälter ist als die angrenzende Luft.

Das Ausmaß der Kondensation an den Außenflächen einer Glasscheibe wird durch den U-Wert, die Luftfeuchtigkeit, die Luftbewegung sowie die Innen- und Außentemperatur bestimmt.

Ist die relative Luftfeuchtigkeit der Umgebung hoch und fällt die Oberflächentemperatur der Scheibe unter die Umgebungstemperatur, kommt es an der Glasoberfläche zur Kondensation.

Die STAB Constructions GmbH weist insbesondere darauf hin, dass bei lackierten Holzelementen naturgemäß Farbabweichungen möglich sind, die von der STAB Constructions GmbH nicht beeinflusst werden können.

Eine Gewährleistung für Farbabweichungen, die sich aufgrund natürlicher Prozesse ergeben, ist ausgeschlossen.

Sämtliche Verglasungen werden in Klarglas ausgeführt. Dieses ist leicht getönt, wobei die Tönung von der jeweiligen Stärke der Glaspakete abhängig ist. Klarglas bedeutet, dass kein Ornamentglas verwendet wird; es kann jedoch dennoch im verkehrsüblichen Ausmaß getönt sein.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn ein Mangel durch unsachgemäße Behandlung oder Verwendung, unzureichende Pflege, gewöhnliche Abnutzung, nicht fachgerechte oder nicht dem Stand der Technik entsprechende Montage oder Verbindung einzelner Elemente sowie durch sonstige Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder Dritter entsteht.

Bei Unternehmern gilt die Gewährleistung als ausgeschlossen, wenn bei der Instandhaltung der Fenster nicht mindestens die Anforderungen der ÖNORM B 5305 für Fensterinstandhaltung eingehalten werden.

Bei unsachgemäß vorgenommenen Verbesserungen oder Veränderungen durch den Kunden selbst oder durch Dritte wird die Gewährleistung der STAB Constructions GmbH für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen.

Für Geschäfte mit Verbrauchern gilt:
Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware bzw. Leistungserbringung.

Die STAB Constructions GmbH ist berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder für die STAB Constructions GmbH im Vergleich zur anderen Abhilfe mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

In diesem Fall hat der Verbraucher die Wahl zwischen Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrags.

Für Geschäfte mit Unternehmern gilt:
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übernahme bzw. Eintreffen an der Bestimmungsstation zu prüfen und Mängel unverzüglich, jedenfalls noch vor der Montage, schriftlich gegenüber der STAB Constructions GmbH zu rügen. Andernfalls gilt unsere Lieferung oder Leistung als genehmigt, sofern es sich nicht um versteckte Mängel handelt.

Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Erkennbarkeit für den Kunden schriftlich gegenüber der STAB Constructions GmbH zu rügen.

Glasbruch:
Ein allfälliger Glasbruch ist von der STAB Constructions GmbH nur dann zu ersetzen, wenn der Glasbruch bereits bei der Übergabe vorhanden war und dies auf dem Lieferschein schriftlich vermerkt wurde, es sei denn, der Glasbruch ist nachweislich auf einen versteckten Mangel zurückzuführen.

Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Leistungserbringung. Die Vermutung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

Bei Unternehmern leistet die STAB Constructions GmbH für Mängel zunächst nach ihrer Wahl entweder Verbesserung oder Ersatz.

Die Möglichkeit des besonderen Rückgriffs gemäß § 933b ABGB nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist ausgeschlossen.


14. Garantie

Die unter Punkt 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten Regelungen betreffend die Gewährleistung bleiben von den nachstehenden Garantieerklärungen unberührt.

Die nachstehenden Garantien bestehen nicht für produktionsbedingte oder naturgemäße Abweichungen bzw. Änderungen der Ware, insbesondere hinsichtlich ihrer visuellen Qualität gemäß vorstehendem Punkt 13, welche von der STAB Constructions GmbH nicht beeinflusst werden können.

Für allfällige Klirreffekte sowie durch Sonneneinstrahlung verursachte Ausbauchungen oder Einbuchtungen der Glasscheiben wird von der STAB Constructions GmbH keine Garantie übernommen.

Bei den Holzarten Lärche, Oregon und Kiefer kann es zu Harzaustritten kommen, die naturbedingt sind und von der STAB Constructions GmbH nicht beeinflusst werden können. Diesbezüglich wird von der STAB Constructions GmbH keine Garantie übernommen.

Die STAB Constructions GmbH gewährt bei Isolierglaselementen eine zweijährige Garantie gegen Kondenswasserbildung im Scheibenzwischenraum. Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die auf Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind.

Für allfällige Schäden, die auf gewöhnliche Abnutzung, Witterungsverhältnisse oder die Verwendung aggressiver bzw. scheuernder Reinigungsmittel zurückzuführen sind, ist die Garantie ausgeschlossen.

Eine Garantie ist ausgeschlossen, sofern der erforderliche Mindestabstand zu Heizkörpern von mindestens 30 cm nicht eingehalten wird.

Die STAB Constructions GmbH gewährt weiters eine zehnjährige Garantie auf die Profile sowie eine fünfjährige Garantie auf die mechanische Funktion der Beschläge.

Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die auf Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die Garantie umfasst lediglich Beschläge und Profile, die normalen Witterungsbedingungen ausgesetzt sind.

Bei Vorliegen eines Garantiefalls stellt die STAB Constructions GmbH das jeweilige Material (Profile oder Beschläge) kostenlos bereit.

Die Garantiebedingungen gelten unter Einhaltung der Montage- und Wartungsrichtlinien der STAB Constructions GmbH.

Auf Wunsch des Kunden wird der Austausch der Beschläge direkt von der STAB Constructions GmbH oder einem ihrer Subunternehmer unter Verrechnung der Arbeitszeit vorgenommen.

Kondenswasserbildung im Scheibenzwischenraum sowie sichtbare Schäden (Kratzer oder Innenverschmutzungen) an den Glaspaketen sind unmittelbar nach Lieferung zu melden.

Für weitere Produkte, die extremen Witterungsbedingungen ausgesetzt sind, wie Sonnenschutz, Insektenschutz und Fensterbänke, gewährt die STAB Constructions GmbH eine zweijährige Garantie unter der Voraussetzung, dass diese nachweislich fachgerecht eingebaut und sachgemäß benutzt worden sind.

Die vorstehend geregelten Garantien entfallen in folgenden Fällen:

- bei unsachgemäßer Montage oder unsachgemäßer Verwendung der Ware;
- bei fehlender oder falscher Pflege der Holzbeschläge, der Gummiisolierungen und der Beschläge entgegen den auf unserer Website unter https://fensternorm.com/ratgeber/pflege-und-wartungshinweise-fuer-fenstern-und-tueren veröffentlichten, mitgelieferten oder bei Vertragsunterfertigung elektronisch übermittelten Informationen über Pflege und Wartung;
- bei Beschädigung durch den Kunden, durch Dritte oder aufgrund höherer Gewalt;
- bei nicht fristgerechter schriftlicher Beanstandung der entdeckten Mängel durch den Kunden, spätestens jedoch binnen vier Wochen nach Kenntnis des Mangels.


15. Schadenersatzansprüche bei beiderseitigen Unternehmensgeschäften

Die folgenden Regelungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern:

Wir haften nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

Keine Haftung der STAB Constructions GmbH besteht für Mangelfolge- oder sonstige Begleitschäden.

Für entgangenen Gewinn sowie für indirekte bzw. mittelbare Schäden haftet die STAB Constructions GmbH nicht.

Schadenersatzansprüche, insbesondere wenn sie Produktmängel betreffen, verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger.


16. Aufrechnungsverbot

Für Kunden, die Unternehmer sind, ist eine Zurückbehaltung bzw. Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen unsere Forderungen nicht zulässig, es sei denn, wir erkennen eine solche Aufrechnung im Einzelfall ausdrücklich und ziffernmäßig schriftlich an oder die Gegenforderung wurde gerichtlich rechtskräftig festgestellt.

Ein Verbraucher hat das Recht, mit Gegenforderungen aufzurechnen, im Fall unserer Zahlungsunfähigkeit, bei Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, sowie bei Gegenforderungen, die gerichtlich festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt worden sind.


17. Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung erfolgen stets auf Grundlage unserer Datenschutzrichtlinien, die unter https://fensternorm.com/datenschutz abrufbar sind.


18. Urheberrecht und Nutzungsbedingungen für die Website

Alle Informationen, Grafiken und das Design der Website der STAB Constructions GmbH dienen ausschließlich der persönlichen Information der Kunden.

Wir übernehmen keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit der Website.

Sämtliche Inhalte der Website der STAB Constructions GmbH sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken vervielfältigt, verbreitet oder Dritten zugänglich gemacht werden.

Sämtliche von der STAB Constructions GmbH in elektronischer Form oder Papierform zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere ausgearbeitete Pläne, Entwürfe oder Unterlagen ähnlicher Art, bleiben unser geistiges Eigentum.

Der Kunde ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von uns ausgearbeiteten Pläne, Entwürfe oder Unterlagen ähnlicher Art weiterzugeben, zu vervielfältigen oder in sonstiger Form zu verwerten.


19. Servicemeldungen und Anträge

Servicemeldungen und Anträge sind ausschließlich schriftlich an support@fensternorm.com zu richten.

Beanstandungen sind immer mit Fotos und einer genauen Beschreibung zu übermitteln, um eine möglichst rasche und effiziente Bearbeitung der Kundenreklamationen zu ermöglichen.

Eine Nachstellung von Fenstern und Türen, die sich nach der Montage üblicherweise setzen, ist Aufgabe der ausführenden Montagefirma.

Eine Nachstellung wird seitens der STAB Constructions GmbH ausschließlich bei Inanspruchnahme einer Montageleistung angeboten.

Für jede Bestellung ist eine einmalige Nachstellung kostenlos. Jede weitere Nachstellung kann kostenpflichtig in Anspruch genommen werden.


20. Unwirksamwerden einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des abgeschlossenen Einzelvertrags nicht.

Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der beabsichtigten Regelung am nächsten kommt.


21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es wird die Geltung des Rechts der Republik Österreich vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechtsübereinkommens 1980 (CISG) wird ausgeschlossen.

Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten mit Kunden, die Unternehmer sind, ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht für Wien-Innere Stadt zuständig.


Stand 03/2024