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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Stab Constructions GmbH

FENSTERNORM® ist eine weltweit patentierte anerkannte Marke (Intern. Registr. Nr.: 1 378 848) und fungiert als Dachmarke unserer Produkte sowie unserer ausübenden Firma für Europa STAB Constructions GmbH.

1. Allgemeine Bestimmungen

Alle – auch zukünftige - Lieferungen, Leistungen und Angebote der STAB Constructions GmbH erfolgen auf Grund unserer nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abänderungen oder Nebenabreden mit Unternehmern bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Anderslautenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen; sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir denen nicht ausdrücklich widersprechen. Auch die Übersendung unserer Auftragsbestätigung gilt nicht als Anerkennung der Bedingungen des Kunden, wenn wir spätestens bei der Auftragsbestätigung auf die Geltung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen. Spätestens mit Auftragserteilung bzw. Bestellung durch den Kunden, nach vorheriger Information über die Geltung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diese als angenommen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Verbraucher, als auch für Unternehmer, es sei denn einzelne Regelungen beziehen sich explizit nur auf Geschäfte mit Verbrauchern oder Unternehmern.

2. Vertragsabschluss

Die auf unserer Webpage verfügbaren oder auf Kundenwunsch übermittelten Informationen sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich bloß als eine Aufforderung des Kunden zur Angebotsstellung. Die Bestellung durch den Kunden kann schriftlich, per Fax oder elektronisch auf unserer Webseite erfolgen. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.

Bei einer auf elektronischem Wege bestellten Ware werden wir den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung (Annahmeerklärung) der STAB Constructions GmbH zustande. Wir verweisen darauf, dass unsere Produkte im Regelfall Sonderanfertigungen sind und wir vor Abgabe unserer Annahmeerklärung sowohl die Lieferbarkeit der bestellten Ware, als auch die allenfalls automatisch auf unserer Webpage generierte Warenpreiskalkulation überprüfen müssen. Aus diesem Grund sind wir berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung anzunehmen.

Änderungen von Bestellungen nach Auftragsbestätigung sind aufgrund der Maßanfertigung nach dem Vertragsabschluss lediglich innerhalb einer Frist von 24 Stunden möglich. Für Umfang, Art und Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung ist unsere mit dem Vertragsangebot des Kunden übereinstimmende Auftragsbestätigung bzw. Rechnung maßgebend. Übermitteln wir dem Kunden keine mit dem Angebot (Bestellung) des Kunden übereinstimmende Auftragsbestätigung, sondern ein Gegenangebot, welches Änderungen gegenüber der ursprünglichen Bestellung enthält, so kann dieses Gegenangebot – auf Grund der Preisschwankungen auf dem Rohstoffmarkt und bei den Herstellern – mangels einer ausdrücklichen abweichenden Regelung im Gegenangebot nur innerhalb von zwei Wochen vom Kunden schriftlich angenommen werden. In diesem Fall kommt mit der Annahmeerklärung des Kunden der Vertrag zustande und unsere daraufhin erneut übermittelte Auftragsbestätigung hält bloß die bereits getroffene Vereinbarung mit dem Kunden fest.

Die unsere Leistungen betreffenden allgemeinen Werbe- und Informationsmaterialien sind nicht als Zusagen bestimmter Eigenschaften unserer Produkte zu verstehen und die darin enthaltenen Angaben werden nur dann verbindlicher Vertragsinhalt, wenn sie zwischen den Vertragsparteien als solchen ausdrücklich oder durch sonstige Zugrundelegung der jeweiligen vertraglichen Erklärung vereinbart wurden.

3. Kostenvoranschläge und Planungsunterlagen

Kostenvoranschläge verpflichten uns weder zur Annahme des Auftrages, noch zur Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Kostenvoranschläge sind für uns nur dann verbindlich, wenn dies im Kostenvoranschlag ausdrücklich angeführt ist oder vor Erstellung des Kostenvoranschlags mit dem Kunden vereinbart wurde. Ansonsten sind unsere Kostenvoranschläge sowie unsere Angebote grundsätzlich freibleibend. Kostenvoranschläge und Angebote werden nach bestem Fachwissen erstattet. Auf auftragsspezifische Umstände, die wir nicht erkennen können, kann nicht Bedacht genommen werden. Die mit der Erstellung eines Kostenvoranschlages darüber hinaus verbundenen Leistungen, wie zum Beispiel Planungsarbeiten, werden gesondert zu angemessenen Konditionen verrechnet; im Fall von Verbrauchern jedoch nur, wenn diese vorher auf die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf die Entgeltlichkeit des Kostenvoranschlags hingewiesen wurden. Für uns von unseren Kunden zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen trifft uns keine Verantwortlichkeit und insbesondere haften wir nicht für darin enthaltene Mängel, es sei denn wir haben unsere Warnpflicht im Hinblick auf offenbar unrichtige Unterlagen gemäß § 1168 a ABGB verletzt. Uns trifft keine darüberhinausgehende Nachforschungspflicht. Der Kunde haftet für die Richtigkeit von ihm beigestellter Muster, Zeichnungen, Entwürfe, Pläne oder Unterlagen. Der Kunde haftet ferner dafür, alle Rechte an den übersandten Mustern, Zeichnungen, Entwürfen, Plänen oder Unterlagen ähnlicher Art zu haben und wird uns allenfalls im Fall von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos halten.

4. Preise

Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart ist, so gelten die in unseren Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen angeführten Verkaufspreise exklusive Umsatzsteuer, Beförderungs- und sonstige Nebenspesen und allenfalls anfallender Zölle. Etwaige Zollabgaben und Steuern werden nach dem Inhalt der Sendung ermittelt, dies gilt für Lieferungen an Kunden außerhalb der Europäischen Union. Verbrauchern gegenüber werden wir die Höhe der anfallenden Steuern und Abgaben im Voraus, bzw. wenn aber diese vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, die Art der genauen Berechnung, bekannt geben. Etwaig gewährte Skonti oder Rabatte gelten nur für die jeweilige Lieferung und nicht auch für etwaige Folgeaufträge bzw. –Lieferungen, dies auch, wenn wir bei etwaigen Folgeaufträgen bzw. – Lieferungen etwaige vom Kunden vorgenommenen Abzügen nicht ausdrücklich widersprechen. Preise und Konditionen auf unserer Webpage bzw. aus früheren Aufträgen sind freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich.

5. Zahlung

Der Kunde kann den Kaufpreis bar oder per Überweisung als Vorkasse leisten. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Wechsel und Schecks, sowie andere Währungen als Euro werden ausdrücklich nicht angenommen. Der Kunde hat nach Erhalt der Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von zumindest 50% des Preises zu leisten. Der Restbetrag ist mangels einer sonstigen Vereinbarung im Einzelfall bis längstens eine Woche vor Lieferung/Abholung durch Überweisung bzw. bar bei Lieferung/Abholung vom Kunden zu leisten.

Zahlungskonditionen für Montageleistungen:

- Variante 1: Zahlung in bar mit 50% Anzahlung bei Beginn der Montage und 50% Schlusszahlung nach Fertigstellung und Abnahme der Montage.
- Variante 2: Zahlung per Überweisung mit 100% Vorauszahlung, fällig vier Tage vor Beginn der Montage.

Wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, ab Fälligkeit verschuldensunabhängige Verzugszinsen in der Höhe von 9% jährlich, bzw. bei Kunden, die Unternehmer sind, von 9,2% über dem Basiszinssatz, jedoch von mindestens 9% jährlich zu berechnen. Darüber hinaus sind wir bei Verschulden des Kunden berechtigt, den Ersatz der uns aus dem Zahlungsverzug erwachsenen Schäden, insbesondere der notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, geltend zu machen. Im Übrigen sind wir beim Zahlungsverzug auch berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

6. Lieferfristen, Liefer- und Annahmeverzug

Die Lieferung bzw. Leistungserbringung erfolgt erst nach Erhalt der vereinbarten Anzahlung. Mit Einlangen der vereinbarten Anzahlung beginnt die jeweils vertraglich in Aussicht gestellte Lieferfrist zu laufen.

Wir weisen darauf hin, dass wir bei der Erfüllung der in Aussicht gestellten Lieferfristen auf die Einhaltung sämtlicher Vorfristen in der Produktionskette angewiesen sind und ebenfalls auf Grund sich stets ändernder Rahmenbedingungen auf dem Rohstoffmarkt freibleibende Lieferfristen in der Produktionskette akzeptieren müssen. Unsere Angaben über Liefertermine sind daher unverbindlich, so dass wir nicht für allfällige Verspätung, insbesondere für solche, die seitens der Lieferwerke verursacht wurden, haften. Verbindliche Liefertermine und Fixgeschäfte gelten nur im Fall ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Kunden im Einzelfall. Sollte jedoch der mit einem Verbraucher – auch wenn unverbindlich - vereinbarte Liefertermin durch die STAB Constructions GmbH um mehr als 14 Tage überschritten werden, ist der Kunde berechtigt, unter einer Nachfristsetzung von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall einer Behinderung, welche länger als drei Monate andauert, und nicht unmittelbar von STAB Construction GmbH verschuldet ist, sind wir ebenfalls berechtigt, vom Vertrag ohne weitere gegenseitige Ansprüche, ausgenommen der stattzufindenden Rückabwicklung bereits bezogener Leistungen und Gegenleistungen, zurückzutreten. Wir werden den Kunden über sich abzeichnende Verzögerungen mit der Lieferung informieren.

Soweit Teillieferungen möglich sind, können wir nach unserer Wahl auch in Teilen liefern. Jede Teillieferung dient als Geschäft für sich und kann von uns gesondert in Rechnung gestellt werden. Tritt jedoch der Kunde zulässigerweise von einer noch ausständigen Teillieferung zurück, so gilt der Rücktritt auch hinsichtlich der übrigen Teillieferungen, wenn der Kunde offensichtlich oder nach der bestehenden Vereinbarung der Parteien kein Interesse an einer Teillieferung hatte. Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Kunde mit einer geschuldeten Zahlung im Rückstand ist oder eine zur Erfüllung eines Auftrages notwendige Handlung, zu der er ausdrücklich hingewiesen wurde (zB die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen eines Termins zum Ausmessen vor Ort etc), nicht vornimmt. Jede – einvernehmliche oder sonst zulässige - Änderung einer Bestellung hat eine Änderung (Neubeginn für den Lauf) des ursprünglichen unverbindlichen Liefertermines zur Folge.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware ohne Aufschub nach Verständigung von der Bereitstellung bzw. bei Lieferung zu übernehmen. Bei Annahmeverzug hat der Kunde vorbehaltlich sonst STAB Construction GmbH zustehender Rechte die angemessenen drittüblichen Lagerkosten zu bezahlen. Wenn wir zur Erbringung unserer Leistung bereit sind, der Kunde jedoch die Annahme der Leistung ungerechtfertigt verweigert oder im Annahmeverzug ist, sind wir berechtigt, ein erst nach erfolgter Leistungserbringung vereinbartes Restentgelt für unsere Leistung sofort fällig zu stellen.

7. Lieferung und Versand

Bei einer Bestellung unserer Produkte exklusive Montage liefert unser Fahrer die Ware ausschließlich zu Ihnen, ist aber nicht für die Entladung der Ware zuständig. Die Entladung der Produkte muss vom Kunden selbst organisiert werden. Der Kunde muss sich im Hinblick auf das Gewicht einzelner Elemente über allenfalls zur ordnungsgemäßen Entladung notwendige Vorrichtungen auf eigenes Risiko und Gefahr informieren. Eine diesbezügliche Information durch uns ist stets freiwillig und unverbindlich. 

Bei Verbrauchern werden wir die genauen Liefer- und Transportkosten bzw. bei Unmöglichkeit die Art deren Berechnung im Voraus bekannt geben, es sei denn es wird Selbstabholung vereinbart. Ein Vertragsangebot des Verbrauchers vor Bekanntgabe der Liefer- und Transportkosten bzw. der Art und Weise deren Berechnung ist daher unverbindlich und gilt als bloße Anfrage.

Für Unternehmer gelten darüber hinaus bzw. abweichend nachstehende Bedingungen für Lieferung und Versand:

Wenn bei der Bestellung keine Selbstabholung oder keine Details für den Versand mit einem Unternehmer vereinbart werden, wird die Beförderung nach bestem Ermessen, aber ohne irgendeine Verantwortung für die billigste uns gegenwärtig bekannte jedenfalls zu marktüblichen Konditionen erfolgende Verfrachtung, durch ein entsprechend befugtes gewerbliches Unternehmen vorgenommen, wobei uns keine Nachforschungspflichten und die Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten trifft.

Der Versand erfolgt auch bei frachtfreien Lieferungen ausnahmslos auf Gefahr des Kunden. Verpackungsmaterial wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Der Kunde haftet für alle üblichen und angemessenen Liefer- und Transportkosten sowie für die anfallenden Zölle und Steuern unabhängig von ungenauen oder unrichtigen Zahlungsanweisungen oder Informationen, dies gilt für Lieferungen außerhalb der Europäischen Union. Nutzung und Gefahr gehen mit der Übergabe der Ware an den Beförderer auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder der Transport durch uns durchgeführt, organisiert oder geleitet wird, es sei denn es trifft uns ein Verschulden.

8. Montage

Die Montage von Fenstern, Türen und Sonnenschutz wird bei entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden von der STAB Constructions GmbH durchgeführt. Im vereinbarten Preis für Montagearbeiten sind nur jene Leistungen abgegolten, die für uns aufgrund der Angaben des Kunden üblicherweise vorhersehbar sind. Darüberhinausgehende notwendige Arbeitsleistungen, insbesondere solche, die auf einer nach Vertragsabschluss erfolgten Weisung des Auftraggebers beruhen, werden nach im Einzelfall bekannt zu gebende Regiestunden abgerechnet. Falls im Auftrag kein Regiestundensatz vereinbart wurde, gelten die auf unserer Homepage unter https://fensternorm.com/montage veröffentlichten branchenüblichen Regiestundensätze als vereinbart.

Eine Nachstellung wird seitens Stab Constructions ausschließlich bei einer vereinbarten Montageleistung angeboten. Für jede Bestellung ist eine einmalige Nachstellung kostenlos.

Eine Ausmessung von STAB Constructions GmbH wird nur in Kombination mit einer Montage angeboten. Sollten die Maße und Details ausnahmsweise vom Kunden unter Verzicht auf eine Ausmessung direkt bekannt gegeben werden, so hat der Kunde für die Richtigkeit sämtlicher von ihm angegebener Maße, Pläne und Zeichnungen sowie Details wie Anschlagart, Aufgehrichtung gegenüber der STAB Constructions GmbH einzustehen. Sollte sich deren Unrichtigkeit herausstellen, so ist eine Haftung der STAB Constructions GmbH, insbesondere für die Untauglichkeit der gelieferten Waren, ausgeschlossen.

9. Pflichten des Kunden

Die Leistungserbringung der STAB Constructions GmbH ist von einer entsprechenden und termingerechten Mitwirkung des Kunden abhängig. Der Kunde ist daher verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die eine gefahrenlose und termingerechte Leistungserbringung durch die STAB Constructions GmbH ermöglichen. Der Kunde hat insbesondere sämtliche Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Fax) vollständig und richtig anzugeben sowie die STAB Constructions GmbH von Änderungen dieser Kontaktdaten zu verständigen. Im Falle der Eingabe von unvollständigen oder unrichtigen Kontaktdaten durch den Kunden, ist jegliche Haftung der STAB Constructions GmbH, insbesondere auch für daraus resultierende Verzögerungen, ausgeschlossen.

Liefertermine sind vom Kunden einzuhalten und für die freie Zufahrt sowie für eine angemessene Abstellfläche für die gelieferten Waren zu sorgen. Bei Einstell- oder Servicearbeiten hat der Kunde für den freien Zugang zu den Fensterelementen und großflächige Entfernung von Möbeln und zerbrechlichen Gegenständen zu sorgen, widrigenfalls von der STAB Constructions GmbH keine Haftung für allfällige entstehende Schäden besteht.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer Gesamtforderung alleiniges Eigentum der STAB Constructions GmbH. Die Gesamtforderung umfasst sowohl unsere Forderung aus der Lieferung der Ware, als auch aus der Lieferung anderer Waren oder Dienstleistungen im Rahmen desselben Auftrags, auch wenn ein Teil noch nicht fällig sind, wie etwa im Fall ausdrücklich vereinbarter Ratenzahlungen. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der Begleichung sämtlicher unserer Forderungen durch den Kunden. Eine Klagsführung auf den Kaufpreis oder einen Teilbetrag berührt unseren Eigentumsvorbehalt nicht; das Eigentum an der Ware geht auf den Kunden erst nach vollständigem Einlangen der geschuldeten Beträge bei uns über.

Solange unser Eigentumsvorbehalt aufrecht ist, kann der Kunde über die Ware nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung verfügen. Der Kunde tritt an uns bereits jetzt ausdrücklich sämtliche Forderungen und Ansprüche ab, welche dem Kunden aus einer unzulässigen Verfügung über die Ware zustehen. Im Falle einer Vermengung oder Verarbeitung der Ware stehen sämtliche daraus entstehenden Miteigentumsansprüche uns anstelle des Kunden zu. Vor einer allenfalls von dritter Seite vorgenommenen Pfändung oder sonstiger Beanspruchung der gelieferten Waren hat uns der Kunde sofort zu verständigen.

11. Ausschluss der Übertragung von Rechten

Eine Übertragung der Rechte aus der Geschäftsbeziehung an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht statthaft.

12. Rücktrittsrecht für Verbraucher

Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG sind, haben nach dem Gesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG) grundsätzlich das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von einem außerhalb der Geschäftsräume von Stab Construction GmbH oder sonst ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten.

Das Widerrufsrecht ist jedoch gemäß § 18 Abs 1 Z 3 FAGG dann ausgeschlossen, wenn die bestellten Waren nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.

Im Hinblick auf die vorstehende Widerrufsbelehrung weisen wir darauf hin, dass die von uns angebotene Ware stets nach vom Kunden vorgegebenen Maßen bzw. nach im Auftrag des Kunden durch uns ermittelten Maßen hergestellt wird, sodass ein Rücktrittsrecht des Kunden nach Beginn der Produktion jedenfalls ausgeschlossen ist. Stab Construction GmbH gewährt jedoch ein Widerrufsrecht lediglich innerhalb 24 Stunden nach Vertragsabschluss, wobei Samstage und Sonntage in dieser Frist nicht einberechnet werden.

13. Produkteigenschaften, Gewährleistung

Für die visuelle Qualität der Waren der STAB Constructions GmbH gelten folgende Bestimmungen und die darin angeführten gelegentlich auftretenden Abweichungen der visuellen Qualität der Ware stellen keinen Mangel dar:

Allgemeines: Es können einige auf der Glasoberfläche sichtbare physikalische Effekte auftreten, die nicht bei der Beurteilung der visuellen Qualität berücksichtigt werden dürfen. Sie gelten nicht als Fehler.

Eigenfarbe: Aufgrund des Gehalts an Eisenoxid im Glas, des Beschichtungsprozesses, der Beschichtung selbst, Schwankungen der Glasdicke und des Scheibenaufbaus des MehrscheibenIsolierglases sind Schwankungen des Farbeindrucks möglich, die nicht vermieden werden können.

Unterschiede in der Farbe des Mehrscheiben-Isolierglases: : Bei Fassaden aus MIG, die beschichtetes Glas enthalten, können sich Farben in unterschiedlichen Farbtönen zeigen, ein Effekt, der sich bei Betrachtung unter einem Winkel noch verstärken kann. Mögliche Ursachen für Farbunterschiede sind unter anderem leichte Abweichungen der Farbe des Substrats, auf dem die Beschichtung aufgebracht wird, und leichte Schwankungen der Dicke der Beschichtung selbst.

Interferenzerscheinungen: In Mehrscheiben-Isolierglas aus Floatglas können Interferenzerscheinungen dazu führen, dass Spektralfarben sichtbar werden. Optische Interferenz tritt auf, wenn sich zwei oder mehr Lichtwellen an einem Punkt überlagern. Wahrgenommen werden diese Erscheinungen als Schwankung der Intensität der farbigen Bereiche, die sich ändern, wenn Druck auf das Glas ausgeübt wird. Dieser physikalische Effekt wird durch die Parallelität der Oberflächen des Glases noch verstärkt. Interferenzerscheinungen treten zufällig auf und können nicht vermieden werden.

Spezifische Effekte infolge barometrischer Bedingungen: Ein Mehrscheiben-Isolierglas schließt ein Volumen an Luft oder anderen Gasen ein, das durch den Randverbund hermetisch abgeschlossen ist. Der Zustand des Gases wird im Wesentlichen durch die Höhe über NN, den atmosphärischen Luftdruck und die Lufttemperatur bestimmt, die zum Zeitpunkt der Herstellung am Herstellungsort herrschen. Wird das Mehrscheiben-Isolierglas in einer anderen Höhe über NN eingebaut oder ändern sich die Temperatur oder der atmosphärische Luftdruck (höherer oder niedrigerer Druck), biegen sich die Scheiben nach innen oder außen, was zu einer optischen Verzerrung führt.

Mehrfachreflexionen: Mehrfachreflexionen können mit unterschiedlicher Intensität an den Oberflächen der Glaseinheiten auftreten. Diese Reflexionen sind besonders gut sichtbar, wenn der durch die Verglasung betrachtete Hintergrund dunkel ist. Dieser Effekt ist eine physikalische Eigenschaft aller Mehrscheiben-Isoliergläser.

Kondensation an den Außenoberflächen des Mehrscheiben-Isolierglases: Kondensation kann an den äußeren Glasoberflächen auftreten, wenn die Glasoberfläche kälter ist als die angrenzende Luft. Das Ausmaß der Kondensation an den Außenflächen einer Glasscheibe wird durch den U-Wert, die Luftfeuchte, die Luftbewegung und die Innen- und Außentemperatur bestimmt. Ist die relative Luftfeuchte der Umgebung hoch und fällt die Oberflächentemperatur der Scheibe unter die Umgebungstemperatur, kommt es an der Glasoberfläche zur Kondensation.

Die STAB Constructions GmbH weist insbesondere darauf hin, dass bei lackierten Holzelementen naturgemäß Farbabweichungen möglich sind, welche von der STAB Constructions GmbH nicht beeinflusst werden können. Eine Gewährleistung für eine sich auf Grund natürlicher Prozesse ergebende Farbabweichung ist ausgeschlossen. Sämtliche Verglasungen werden in Klarglas ausgeführt, diese sind leicht getönt und die Tönung ist von der jeweiligen Stärke der Glaspakete abhängig. Klarglas bedeutet, dass kein Ornamentglas verwendet wird, es aber dennoch im verkehrsüblichen Ausmaß getönt sein kann.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn ein Mangel durch unsachgemäße Behandlung oder Verwendung, durch nicht ausreichende Pflege, durch gewöhnliche Abnutzung, durch nicht fachgerechte oder dem Stand der Technik entsprechenden Montage oder Verbindung einzelner Elemente, sowie durch sonstige Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder Dritter, entsteht. Bei Unternehmern gilt die Gewährleistung als ausgeschlossen, wenn die Unternehmer bei der Instandhaltung der Fenster nicht mindestens den Anforderungen der ÖNORM B 5305 für Fensterinstandhaltung entsprechen. Bei Verbesserungen oder Veränderungen durch den Kunden selbst oder durch Dritte, die unsachgemäß vorgenommen wurden, wird die Gewährleistung der STAB Constructions GmbH für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen.

Für Geschäfte mit Verbrauchern gilt: Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt 2 Jahre ab Ablieferung der Ware/Leistungserbringung. Die STAB Constructions GmbH ist berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich ist oder für sie, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall hat der Verbraucher die Wahl zwischen Preisminderung oder sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrages.

Für Geschäfte mit Unternehmern gilt: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übernahme bzw. Eintreffen in der Bestimmungsstation zu prüfen und Mängel unverzüglich, jedenfalls noch vor der Montage, schriftlich uns gegenüber zu rügen, ansonsten unsere Lieferung oder Leistung als genehmigt gilt, sofern es sich nicht um versteckte Mängel handelt. Versteckte Mängel sind sofort mit Erkennbarkeit für den Kunden uns gegenüber schriftlich zu rügen.

Glasbruch: Ein allfälliger Glasbruch ist von der STAB Constructions GmbH nur dann zu ersetzen, wenn der Glasbruch bereits bei der Übergabe vorhanden war und dies auf dem Lieferschein schriftlich vermerkt wird, es sei denn dieser ist nachweislich auf einen versteckten Mangel zurückzuführen. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware/Leistungserbringung. Die Vermutung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Bei Unternehmen leistet die STAB Constructions GmbH für Mängel zunächst nach ihrer Wahl entweder Verbesserung oder Ersatz. Die Möglichkeit des besonderen Rückgriffs gemäß § 933 b ABGB nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist ausgeschlossen.

14. Garantie

Die unter Punkt 13. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten Regelungen betreffend die Gewährleistung bleiben von den nachstehenden Garantieerklärungen unberührt. Die nachstehenden Garantien bestehen nicht für produktionsbedingte oder naturgemäße Abweichungen bzw. Änderungen der Ware, insbesondere deren visuellen Qualität gemäß vorstehendem Punkt 13, welche von der STAB Constructions GmbH nicht beeinflusst werden können. Für allfällige Klirreffekte und durch Sonneneinstrahlung verursachte Ausbauchungen oder Einbuchtungen der Glasscheiben wird von der STAB Constructions GmbH keine Garantie übernommen. Bei den Holzarten Lärche, Oregon und Kiefer kann es zu Harzaustritten kommen, welche naturbedingt sind und von der STAB Constructions GmbH nicht beeinflusst werden können, und wird von der STAB Constructions GmbH keine diesbezügliche Garantie übernommen.

Die STAB Constructions GmbH gewährt bei Isolierglaselementen eine zweijährige Garantie gegen Kondenswasserbildung im Scheibenzwischenraum. Die Garantie bezieht sich nur auf Mängel, die auf Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind.

Für allfällige Schäden, welche auf eine gewöhnliche Abnutzung, auf Witterungsverhältnisse oder auf eine Verwendung von aggressiven bzw. scheuernden Reinigungsmittel zurückzuführen sind, ist die Garantie ausgeschlossen. Eine Garantie ist ausgeschlossen, sofern der erforderliche Mindestabstand zu Heizkörpern, nämlich mindestens 30cm, nicht eingehalten wird.

Die STAB Constructions GmbH gewährt weiters eine zehnjährige Garantie auf die Profile sowie eine fünfjährige Garantie auf die mechanische Funktion der Beschläge. Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die auf Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die Garantie umfasst lediglich Beschläge und Profile, die normalen Witterungsbedingungen ausgesetzt sind. Bei Vorliegen eines Garantiefalles stellt die STAB Constructions GmbH das jeweilige Material (Profile oder Beschläge) kostenlos bereit. Die Garantiebedingungen gelten unter Einhaltung der STAB Constructions GmbH-Montage- und Wartungsrichtlinien.

Auf Wunsch des Kunden wird der Austausch der Beschläge direkt von der STAB Constructions GmbH oder einem ihrer Subunternehmer unter Verrechnung der Arbeitszeit vorgenommen. Kondenswasserbildung im Scheibenzwischenraum, sichtbare Schäden (Kratzer oder Innenverschmutzungen) an den Glaspaketen sind gleich nach Lieferung zu melden. Für weitere Produkte, die Extremen der Wetterbedingungen ausgesetzt sind, wie Sonnenschutz, Insektenschutz und Fensterbänke, gewährt STAB Constructions GmbH eine zweijährige Garantie, unter der Voraussetzung, dass diese auch nachweislich fachmännisch eingebaut und auch sachgemäß benutzt worden sind.

Die vorstehend geregelten Garantien entfallen in folgenden Fällen:

  • Unsachgemäßer Montage oder bei unsachgemäßer Verwendung der Ware;
  • Bei fehlender oder falscher Pflege der Holzbeschläge, der Gummiisolierungen und der Beschläge entgegen den auf unserer Homepage unter https://fensternorm.com/ratgeber/pflege-und-wartungshinweise-fuer-fenstern-und-tueren veröffentlichten bzw. mitgelieferten bzw. bei Vertragsunterfertigung elektronisch übermittelten Informationen über die Pflege und Wartung;
  • Beschädigung durch den Kunden, durch Dritte oder auf Grund höherer Gewalt;
  • Bei nicht erfolgter fristgerechter schriftlicher Beanstandung der entdeckten Mängel durch den Kunden, jedoch spätestens binnen 4 Wochen nach Kenntnis vom Mangel;

15. Schadenersatzansprüche bei beiderseitigen Unternehmensgeschäften

Folgende Regelungen gelten lediglich gegenüber Unternehmern: Wir haften nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Keine Haftung der STAB Constructions GmbH besteht für Mängelfolge- oder sonstige Begleitschäden. Für entgangenen Gewinn sowie für indirekte bzw. mittelbare Schäden haftet die STAB Constructions GmbH nicht. Schadenersatzansprüche, insbesondere wenn sie Produktmängel betreffen, verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger.

16. Aufrechnungsverbot

Für Kunden, die Unternehmer sind, ist eine Zurückbehaltung bzw. Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen unsere Forderungen nicht zulässig, es sei denn, wir würden eine solche Aufrechnung ausdrücklich im Einzelfall ziffernmäßig schriftlich anerkennen oder diese ist gerichtlich rechtskräftig festgestellt worden. Ein Verbraucher hat das Recht, mit Gegenforderungen aufzurechnen, für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit, bei Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, sowie die gerichtlich festgestellt oder die von uns schriftlich anerkannt worden sind.

17. Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung erfolgen stets auf der Grundlage unserer Datenschutzrichtlinien, die unter https://fensternorm.com/datenschutz abrufbar sind.

18. Urheberrecht und Nutzungsbedingungen für die Website

Alle Nachrichten, Grafiken und Design der Webseite der STAB Constructions GmbH dienen ausschließlich der persönlichen Information der Kunden. Wir übernehmen keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit der Webseite. Sämtliche Inhalte der Webseite der STAB Constructions GmbH sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken vervielfältigt, verbreitet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sämtliche von der STAB Constructions GmbH in elektronischer Form oder Papierform zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere ausgearbeitete Pläne, Entwürfe oder Unterlagen ähnlicher Art bleiben unser geistiges Eigentum. Der Kunde ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von uns ausgearbeiteten Pläne, Entwürfe oder Unterlagen ähnlicher Art weiter zu geben, zu vervielfältigen oder sonst in welcher Form auch immer zu verwerten.

19. Servicemeldungen und Anträge

Servicemeldungen und Anträge sind nur schriftlich an support@fensternorm.com zu richten. Beanstandungen sind immer mit Fotos und genauer Beschreibung zu schicken, um eine möglichst rasche und effiziente Bearbeitung der Kundenreklamationen zu ermöglichen. Eine Nachstellung von Fenstern und Türen, welche sich nach der Montage üblicherweise setzen, ist Aufgabe der aufzuführenden Montagefirma. Eine Nachstellung wird seitens Stab Constructions ausschließlich bei einer genutzten Montageleistung angeboten. Für jede Bestellung ist eine einmalige Nachstellung kostenlos. Jede weitere Nachstellung kann kostenpflichtig genutzt werden.

20. Unwirksamwerden einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser a Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des abgeschlossenen Einzelvertrags nicht. Die ganze oder teilweise unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es wird die Geltung des Rechts der Republik Österreich vereinbart. Die Anwendung des UNCITRALKaufrechtsübereinkommens 1980 wird ausgeschlossen. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten mit Kunden, die Unternehmer sind, ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht für Wien-Innere Stadt zuständig.

Stand 03/2024