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Schallschutz (dB)

Moderne Fenster und Türen sind so konstruiert, dass sie den großen Teil des Straßenlärms draußen lassen. Die Schallschutzwerte (das Schalldämmmaß) zeigen an, wie effektiv die Schall-Dämpfung eines Bauelements funktioniert.

Die Norm DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" schreibt die Anforderungen an den Schallschutz vor und legt die Schallschutzklassen fest. Der Schallschutz-Wert wird in Dezibel (dB) angegeben. 

Beispiel: Schallschutz-Wert oder Schalldämmmaß eines Fensters mit Isolierverglasung liegt bei 32 dB Rw,P (bzw. Rw p). Die Bezeichnung Rw bedeutet den Richtwert und P steht für den Prüfwert (geprüft im Labor). Das Schalldämmmaß von 32 dB Rw,P zeigt an, dass das geprüfte Bauelement bei den Messungen im Labor den Geräuschpegel um 32 dB reduziert. 

Beim Bau gilt die Vorschrift, dass der Prüfwert eines Bauelements (Rw,P) um 5 dB höher liegen soll, als der tatsächliche Wert (Rw). Im Durchschnitt lässt ein modernes Fenster mit Standard-Isolierverglasung nur ca. 10% der Geräusche durch.

Schallschutz-Klassen und das zugeordnete Schalldämmmaß:

  • Klasse 1 25-29 dB
  • Klasse 2 30-34 dB
  • Klasse 3 35-39 dB
  • Klasse 4 40-44 dB
  • Klasse 5 45-49 dB
  • Klasse 6 über 50 dB

Für Wohn- und Arbeitsräume gilt die Schallschutz-Klasse 1 als Standard, für Schulen - Klassen 2 und 3, für Krankenhäuser - 3 und 4.



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