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Passivhaus

Als Passivhaus gilt ein Gebäude, das im Jahr einen Heizbedarf von höchstens 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter nicht überschreitet. Dazu ist es erforderlich, dass Wandflächen höchstens einen U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) von 0,15 W/(m²K) haben. Für Fensterflächen darf ein U-Wert von 0,8 nicht überschritten werden. Außerdem sind zum Erreichen des Passivhausstandards der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sowie verschiedene weitere dämmtechnische und konstruktive bzw. architektonische Maßnahmen erforderlich.


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