Trotz der größten Sorgfalt bei der Herstellung und der Auswahl der verarbeiteten Materialien sind Mängel nie völlig auszuschließen. Um die Ansprüche von Konsumenten auf einwandfreie Produkte zu gewährleisten, gibt es die gesetzliche Gewährleistung. Zusätzlich sichern Hersteller und Händler die Qualität ihrer Produkte durch freiwillige Leistungen im Rahmen der Garantie ab.
Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie
Die Gewährleistung basiert auf § 438 BGB und kann vertraglich nie ausgeschlossen werden. In Normalfall beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate. Eine Ausnahme bildet die Gewährleistung bei Gebrauchtwaren. Ist der Käufer einverstanden, ist eine Kürzung auf 12 Monate durch die AGB oder eine Vereinbarung möglich. Tritt innerhalb der ersten sechs Monate nach Lieferung ein Mangel auf, muss der Verkäufer den Nachweis des einwandfreien Zustands bei der Lieferung erbringen. Nach Ablauf dieser Zeit weist der Käufer nach, dass der Mangel bereits bei Übernahme bestand. Abhängig vom Produkt hat der Verkäufer das Recht, auf bestimmte Ausnahmen zu verweisen, die aufgrund ihrer Besonderheit nicht unter die Gewährleistung fallen.
Anders sieht es bei der Garantie aus, die ausschließlich zur Ergänzung der Gewährleistung dient. Hier handelt es sich immer um eine freiwillige Leistung eines Herstellers, der gleichzeitig der Händler sein kann. So wird mit der Garantie beispielsweise die einwandfreie Funktion eines Produktes für einen bestimmten Zeitraum versprochen. Trifft dies nicht zu, erfolgt eine kostenlose Reparatur oder der Austausch.
Garantiebedingungen und Fristen bei FENSTERNORM
FENSTERNORM legt hohen Wert auf die Qualität aller Produkte und Montagearbeiten. Wir fertigen ausschließlich aus den mehrfach geprüften und zertifizierten Materialien und halten uns an die höchsten Branchenstandards. Sollen im Zusammenhang mit den bestellten Artikeln Fragen und Probleme auftreten, gelten folgende Bedingungen:
- Fensterprofile - 5 Jahre. Die Garantie gilt nur bei sachgemäßem Umgang mit dem Produkt und bezieht sich auf Mängel, die infolge von Material- oder Herstellungsfehlern entstehen.
- Mechanische Funktion des Beschläge - 3 Jahre. Die Garantie gilt ebenfalls nur bei sachgemäßem Umgang und bei Beschlägen, die keinen außergewöhnlichen Witterungsbedingungen ausgesetzt sind.
- Verglasung - 5 Jahre Garantie gegen die Bildung von Kondenswasser zwischen den Scheiben bei der Isolierverglasung.
- Sonnen- und Insektenschutz - 2 Jahre, wenn der fachgerechte Einbau und Benutzung nachgewiesen werden.