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Rund um den Energieausweis

In Deutschland, Österreich und der Schweiz wurden in den letzten Jahren Energieausweise für Wohn- und Gewerbegebäude eingeführt. Die Ausweise sollen Auskunft über den Energieverbrauch der Gebäude geben und diesen vor allem vergleichbar machen. Die beiden EU-Staaten setzen damit eine europäische Richtlinie um und führen den Energieausweis für Neubauten, bei umfassender Renovierung und bei Verkauf und Vermietung verpflichtend ein. In der Schweiz liegt der Energieausweis in der Zuständigkeit der Kantone und ist freiwillig. 

Zur Grafik:

Alle Energieausweise weisen den geprüften Gebäuden Energieeffizienzklassen zu, ähnlich den Verbrauchsklassen bei Elektrogeräten, so wie hier in der Grafik von Grün bis Rot, je nach Energieverbrauch pro Quadratmeter Wohnfläche:

Der Energieausweis in Deutschland

In Deutschland regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV) Anwendung und Wirkungsweise des Energieausweises. Ein Energieausweis ist demnach für jeden Neubau zu erstellen und für jedes Kauf- oder Mietobjekt vorzulegen, wenn eine Veräußerung oder Vermietung ansteht. Es gibt zwei grundsätzliche Möglichkeiten einen Energieausweis zu erstellen: Die Energieverbrauchswerte werden entweder aus der Wohnfläche und den Dämmwerten der Bausubstanz ermittelt, dieser Energieausweis heißt Bedarfsausweis. Oder die Verbrauchswerte werden aus dem tatsächlichen Energieverbrauch abgeleitet. Dieser Ausweis heißt Verbrauchsausweis. Für jede Berechnungsart gibt es im Energieausweis eine eigene Seite, die jeweils nicht benutzte Seite bleibt unausgefüllt.

Die Verbrauchskennwerte geben den Energieverbrauch der jeweiligen Immobilie in kWh/(m2a) an, also in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche. Daraus ergibt sich die Energieeffizienzklasse der ein Gebäude im Energieausweis zugeordnet wird. Diese reichen von A bis H und ermöglichen anhand der Quadratmeterzahl auch einen Rückschluss auf zu erwartende Heizkosten.

Auf einer gesonderten Seite vermerkt der Aussteller des Energieausweises Hinweise zu Sanierungsmöglichkeiten, die eine Verbesserung des Energieverbrauchs ermöglichen. Es wird auch vermerkt, wenn keine weiteren Sanierungsmöglichkeiten als sinnvoll angesehen werden, weil das Gebäude bereits sehr gut gedämmt ist und über moderne Haustechnik verfügt. Zu guter letzt werden im Energieausweis auch noch die Verfahren benannt und dargestellt, nach welchen die Werte ermittelt wurden. Ausgestellt werden können Energieausweise von Architekten, Bautechnikern, Handwerkern der entsprechenden Gewerbe und Energieberatern mit entsprechender Fortbildung.

Was kostet der Energieausweis in Deutschland?

Ein Energieausweis nach Verbrauchsdaten ist einfacher zu erstellen und wird für Einfamilienhäuser schon ab 100 Euro angeboten. Bei einem Energieausweis nach Bedarfswerten ist eine Hausbegehung fast unvermeidlich, weshalb ein solcher Energieausweis je nach Größe des Hauses mit mehreren hundert Euro zu veranschlagen ist.

Der Energieausweis in Österreich

In Österreich wird der Energieausweis im Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) geregelt. Er ist für alle Gebäude zu erstellen, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden und darf nicht älter als zehn Jahre sein. Außerdem müssen bestimmte Kennzahlen aus dem Energieausweis bereits in Anzeigen genannt werden, in denen Immobilien zum Verkauf angeboten werden. Dazu sind sowohl Hausbesitzer wie auch Immobilienmakler verpflichtet. Gennant werden müssen der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE). Da letzterer erst in der neuen EAVG 2012 eingeführt wurde, alte Ausweise aber zehn Jahre gültig sind, reicht es in Anzeigen für solche Häuser aus, den HWB anzugeben.

Auch in Österreich gibt es unterschiedliche Varianten des Energieausweises. Für Bestandsgebäude, für die wenige Daten vorliegen, kann das "vereinfachte Verfahren" angewendet werden. Vereinfacht ist hier allerdings nur die Datenerhebung. Das Berechnungsverfahren richtet sich in Österreich immer nach der Bausubstanz. Ein Energieausweis nach Energieverbrauch wie in Deutschland ist nicht vorgesehen. Die Datenerhebung kann im Normalfall vom Hausbesitzer selbst vorgenommen werden, eine Begehung ist nur in den aufwändigeren Varianten notwendig.

Ein Sonderfall ist der Energieausweis für das Erlangen einer Bundesförderung. Hier gibt es Energieausweise für Einzelmaßnahmen wie Fenstertausch oder Heizungssanierung oder einen Ausweis für eine energetische Komplettsanierung. Im letzteren Falle ist die Erstellung zweier Energieausweise erforderlich, einer für den Ist-Zustand und einer für den Zustand nach Sanierung.

Was kostet der Energieausweis in Österreich?

Energieausweise nach dem vereinfachten Verfahren sind je nach beheizbarer Wohnfläche etwa ab 150 Euro zu bekommen. Bei einem großen Objekt können die Kosten bis zu 2.000 Euro ausmachen. Ausstellungsberechtigt sind auch in Österreich Handwerker der entsprechenden Gewerbe, Architekten und Bauingenieure. Die Energieausweise liegen in der Verantwortung der Bundesländer, jedoch haben sich mittlerweile alle Länder auf ein standardisiertes Verfahren geeinigt.

Der Energieausweis der Kantone in der Schweiz

In der Schweiz liegen die Energieausweise in der Verantwortung der Kantone und heißt auch so: Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK). Trotzdem ist der GEAK einheitlich für die ganze Schweiz und wird auch zentral registriert. Einen GEAK für ein Gebäude zu erstellen ist freiwillig, nur in wenigen Kantonen ist er bei Verkauf oder für eine Förderung obligatorisch. Jedermann kann sich anhand der Software auf der GEAK Seite einen GEAK Light selbst erstellen, indem er die relevanten Daten eingibt. Der GEAK Light ist aber als solcher gekennzeichnet und hat keine offizielle Aussagekraft. Er dient nur zur eigenen Information, die auch relativ ungenau ist und lieffert eher nur Anhaltspunkte über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Für die Erstellung eines GEAK oder eines GEAK Plus (mit Sanierungsvorschlägen) können die Daten des GEAK Light an einen zertifizierten Experten übermittelt werden, der sie als Grundlage für ein ausführliches Gutachten verwendet. GEAK und GEAK Plus werden von den Experten aber ausschließlich nach einer Begehung des Immobilienobjektes ausgestellt. Dementsprechend kosten Energieausweise in der Schweiz für ein Einfamilienhaus zwischen 450 und 650 Franken, ein GEAK Plus zwischen 1.300 und 2.000 Franken. Bei größeren Gebäuden steigen die Preise entsprechend.


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